Liebe Kundinnen und Kunden,
ab Montag den 19. April 2021 gelten neue Corona
Vorschriften für Friseurbetriebe im Landkreis Calw.
Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte,
braucht den Nachweis eines
tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests,
einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
Der COVID-19-Schnelltest muss von einem offiziellem Schnelltest
Zentrum gemacht werden, ein Selbsttest von zu Haus ist nicht zulässig.
Anbei der Link zur neuen Verordnung:
COVID-19
Trotz neuer Verordnung freue
ich mich auf unser nächste Wiedersehen.
Viele liebe Grüße
Eure Ellen